Kann ich das? Will ich das? Darf ich das? Vielleicht haben Sie den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in Ihrem Unternehmen schon in Erwägung gezogen, aber sich angesichts Fragen wie dieser abschrecken lassen? Dann lesen Sie unbedingt weiter, denn BFI Wien Trainerin Mag.a Barbara Oberrauter-Zabransky hat Antworten für Sie parat!
Die erfahrene KI-Expertin präsentiert sinnvolle Einsatzgebiete für KI im Beruf, erklärt, an welchen Schrauben Sie drehen können, um hochwertige Ergebnisse zu erzielen und gibt wertvolle Tipps an die Hand, in welche Fallen Sie und Ihre Mitarbeiter:innen keinesfalls tappen sollten.
Texte schreiben, Bilder komponieren, Arbeitsabläufe automatisieren: Die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz im Unternehmensalltag sind vielfältig, die Meinungen gespalten. Die einen fühlen sich und ihren Arbeitsplatz von KI-Assistenz bedroht und lehnen deren Einsatz rundweg ab, die anderen nutzen ChatGPT, DALL-E & Co. längst als wertvolle Stütze in ihrem beruflichen Alltag, reden aber unter Umständen gar nicht offen darüber.
KI-Expertin Barbara Oberrauter-Zabransky nimmt in ihrem Impulsvortrag einen vermittelnden Standpunkt ein. Mithilfe zahlreicher Beispiele aus ihrer eigenen Arbeitspraxis und einer Prise Humor schafft es die Kommunikationswissenschaftlerin und erfahrene PR-Texterin, bei ihren Zuhörer:innen Ängste vor der neuen Technologie abzubauen und inspiriert sie dazu, auf Entdeckungsreise in Sachen KI zu gehen.
Wie gut Künstliche Intelligenz inzwischen dazu geeignet ist, Businesstexte zu schreiben, sei es für Blogbeiträge, Newsletter, Webseiten oder Social Media, hat sie selbst erprobt und dabei ihr eigenes Modell für Prompts namens FAZIT entwickelt, das sie im Vortrag vorstellt. Prompts nennt man die Aufforderungen, mit deren Hilfe man KI-Systeme dazu bringt, qualitätsvolle Ergebnisse zu liefern.
Doch darf ich Künstliche Intelligenz überhaupt beruflich einsetzen? Die Antwort von Oberrauter-Zabransky lautet „ja, aber…“, denn in Österreich bewegen wir uns derzeit in einer rechtlichen Grauzone. Es besteht zwar die höchstpersönliche Arbeitspflicht, aber gleichzeitig darf man sich sinnvoller Hilfsmittel bedienen. Entscheidet man sich dafür, gilt: Keinesfalls mit sensiblen Daten hantieren und bestehende Regelungen des Arbeitgeberbetriebs beim Einsatz von KI-Tools unbedingt berücksichtigen!