Lehrgang 1 startet am Fr. 15.11.2024 - Anmeldung ab September 2024 unter office@tga-wien.at
Lehrgang 2 startet am Fr. 14.02.2025 - Anmeldung ab Jänner 2025 unter office@tga-wien.at
Lehrgang gemäß Anlage 1 der Elektrotechnikzugangs-Verordnung zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse im Bereich der elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften. Notwendig zur selbständigen Ausübung des uneingeschränkten Gewerbes der Elektrotechnik.
Lehrgang über elektrotechnische Sicherheitsvorschriften (gemäß Elektrotechnik-Zugangsverordnung):
- Elektrotechnikgesetz
- Nationale und internationale elektrotechnische Vorschriften
- ÖVE-Vorschriften
- Prüfung der Schutzmaßnahmen
- Praktische Übungen
- Blitzschutzanlagen
- u.v.m.
Notwendig zur selbstständigen Ausübung des unbeschränkten Gewerbes der Elektrotechnik.
Empfohlen bei Verantwortung für Mitarbeiter:innen und Lehrlinge im Elektrobereich.
Lehrgang gemäß Anlage 1 der Elektrotechnikzugangs-Verordnung (BGBl. II Nr. 41/2003)
Personen mit Vorkenntnissen und Berufspraxis im Bereich der Elektrotechnik.
Der gleichzeitige Besuch oder der Abschluss einer Werkmeisterschule ist nicht erforderlich.
Absolventen:innen von oder Studierende an Universitäten, Fachhochschulen, Werkmeisterschulen, HTLs, ... aus dem Bereich Elektrotechnik, die das uneingeschränkte Gewerbe der Elektrotechnik ausüben wollen.
Unterricht am Freitag zwischen 16:45 und 20:45 Uhr.
Dauer ca. 2 Monate (8 Abende).
Der tatsächliche finanzielle Aufwand verringert sich noch wesentlich durch die Inanspruchnahme von Förderungen und durch die steuerliche Absetzbarkeit als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung.